Aktuell
Position zum Bauprojekt Schlack
Seit fast zwei Jahrzehnten wird für dieses Projekt in den verschiedensten Formen versucht,
eine Baugenehmigung geltend zu machen.
Diese wurde bislang von allen Gemeindeverantwortlichen über diesen Zeitraum abgelehnt! Die Existenz einer früheren Mülldeponie im Boden der vorgesehenen Bebauungsfläche und die illegalen Bodenreliefveränderungen waren Grundlage dieser Ablehnung.
Auch die bis vor Übernahme durch die DG der Kompetenz Raumordnung und Wohnungsbau zuständige Behörde der Wallonischen Region lehnte dieses Bauvorhaben strikt ab.
Auch die bis vor Übernahme durch die DG der Kompetenz Raumordnung und Wohnungsbau zuständige Behörde der Wallonischen Region lehnte dieses Bauvorhaben strikt ab.
Es gibt zahlreiche Zeitzeugen, die zur Zeit des Betreibens der Deponie ständig Unregelmäßigkeiten beobachtet haben, die wie folgt dargestellt werden:
Ø Nächtliche Abladungen mittels Zisternenfahrzeugen über Schläuche von fragwürdigen Industrieabfällen. Warum nachts?
Ø Die Entsorgung von Tierkadavern (Kühe) aus der Landwirtschaft.
Ø Jeglicher Bauschutt.
Ø Farben, Balatum, Türen etc.
Auf dem Gelände sind ständig illegale Bodenreliefveränderungen vorgenommen worden. Dadurch wurden ebenfalls alte Wanderpfade beseitigt.
In der Informationsversammlung vom 11.10. 2022 wurde den Interessenten vorgetragen, dass der Baupromotor eine Studie über die Bodenbeschaffenheit in Auftrag gegeben hat.
Die Ergebnisse sollen bei der Versammlung noch nicht vorgelegen haben.
Studien, die vom Bauinteressenten in Auftrag gegeben werden, sind als nicht neutral zu betrachten.
Die Werbung der Firma BATICO ist Illegal, da noch keine Baugenehmigung erteilt wurde.
Die Ergebnisse sollen bei der Versammlung noch nicht vorgelegen haben.
Studien, die vom Bauinteressenten in Auftrag gegeben werden, sind als nicht neutral zu betrachten.
Die Werbung der Firma BATICO ist Illegal, da noch keine Baugenehmigung erteilt wurde.
Auszug aus dem: Gesetz über räumliche Entwicklung
Art. D.IV.76. Es darf keinerlei Werbung bezüglich einer Verstädterungsgenehmigung oder einer Städtebaugenehmigung für gruppierte Bauten gemacht werden ohne Vermerk der Gemeinde, wo das betreffende Gut liegt, des Datums und der Nummer der Genehmigung.
Art. D.IV.76. Es darf keinerlei Werbung bezüglich einer Verstädterungsgenehmigung oder einer Städtebaugenehmigung für gruppierte Bauten gemacht werden ohne Vermerk der Gemeinde, wo das betreffende Gut liegt, des Datums und der Nummer der Genehmigung.
Was unternimmt die Gemeinde Kelmis gegen diese Fülle von Ungereimtheiten?
Kann die Gemeinde es Verantworten, dass junge Menschen sich auf Grund und
Boden niederlassen wo eine offensichtliche Verseuchung seit Jahren bekannt ist?