Politik vor Gericht

Um den spekulativen Darstellungen in den sozialen Medien entgegenzuwirken, verfasst die NBK folgendes Statement in der Angelegenheit Mirko Braem.
Die NBK hat sich in dieser Akte weitgehend mit Positionen in den sozialen Medien zurückgehalten. Da nun jedoch verschiedene Kreise versuchen, die NBK als die „Bösen“ darzustellen, möchte sich die NBK hiermit in dieser Angelegenheit zu Wort melden.
Zunächst erinnern wir an den Eid, den jeder Kommunalpolitiker bei seinem Amtsantritt leistet.
"Ich schwöre Treue dem König, Gehorsam der Verfassung und den Gesetzen des belgischen Volkes."
Besonders die Gesetze des belgischen Volkes sind relevant für das Tun eines Amtsträgers!
Dazu gehört, dass wenn jemand sein bürgerliches Recht wahrnehmen möchte, in einer Gemeinde politisch aktiv zu werden, dort mit erstem Wohnsitz im Bevölkerungsregister eingetragen sein muss. Es genügt nicht, irgendeinen Briefkasten anzugeben!
Zum Tatbestand Mirko Braem:
Schon im Sommer 2021 postete Mirko Braem Fotos auf Facebook, wo er in seinem neu errichteten Wohnhaus in Moresnet-Chapelle, auf dem Boden der Wallonischen Region residierte. Das Einfamilienhaus in Kelmis, wurde zwischenzeitlich verkauft. Dennoch trug er sich mit dieser Adresse im Kelmiser Bevölkerungsregister der Gemeinde Kelmis ein. Dies ist ein klarer Rechtsverstoß, der auch vom Gemeindekollegium geduldet wurde. Auch andere Oppositionsmitglieder beabsichtigten bei einer Zulassung Einspruch zu erheben. Nachdem nun jedoch der Wahlvorstand bei der Prüfung der Listen die Kandidatur abgelehnt hatte, zogen sich die anderen Parteien mit dem Einspruch zurück.
Mirko Braem legte Berufung ein und nach einer zweiten Prüfung durch den Wahlvorstand, der allerdings angeblich aus Krankheitsgründen umbesetzt wurde, stimmte dieser plötzlich der Kandidatur des Herrn Braem zu.
Wie konnte der Wahlvorstand diese Kandidatur in seiner zweiten Sitzung bestätigen, obschon das Haus verkauft wurde, das inzwischen von einer Frau bewohnt ist?
Wieso war diese Frau nicht im Bevölkerungsregister eingetragen? Sollen Menschen, die so mit den gesetzlichen Bestimmungen umgehen, Gemeindeverordnungen für uns beschließen?
Die NBK sagt NEIN!
Auch wenn die anderen Parteien von ihrem Vorhaben, Einspruch zu erheben, Abstand genommen hatten, reichte die NBK den Einspruch ein.
Zu keiner Zeit hat sich die NBK durch mit konkurrierenden Parteien manipulieren lassen, sondern ist den Vorgaben der Mitglieder gefolgt.
Und das Gericht sorgte für Gerechtigkeit. „Wo kein Kläger, da ist kein Richter“.
Wenngleich viele Menschen immer wieder die fehlende Härte der Gerichte infrage stellen, so soll dies für viele „Facebook-Poster“ nach eigenem Ermessen maßgeschneidert sein.
Der NBK-Vorstand
Es gibt noch keine Rezension.