NBK Kommentar
Der „NBK“ Kommentar
Kommentar zur Gemeinderatsitzung vom 17.10.22
Die Fragen von NBK-Mandatar, Gemeinderatsmitglied Jean Ohn, musste Bürgermeister Luc Frank teils unbeantwortet lassen.
Wie hoch die Kosten für Berater in den letzten vier Jahren waren, konnte durch das Fehlen des Finanzdirektors sowie seines Stellvertreters nicht erfasst werden.
Kommentar: Ohne die Verwaltung ist der Finanzschöffe inzwischen ahnungslos.
Diese Frage soll in der Novembersitzung behandelt werden.
Kommentar: Ohne die Verwaltung ist der Finanzschöffe inzwischen ahnungslos.
"26 Millionen Euro hätte die Regierung der DG der Gemeinde zugesagt", wiederholte der Bürgermeister erneut auf die Frage von Jean Ohn.
Allerdings konnte er dies nicht als feste Zusage einstufen.
Kommentar: Wer bezahlt den Restbetrag, wenn sich dies bewahrheitet?
Zu dem Tagesordnungspunkt 5 wurde die Begleichung von 98.055 €, die auf Verantwortung des Kollegiums gezahlt wurden, laut gesetzlichen Bestimmungen, dem Gemeinderat mitgeteilt. Diese Vorgehensweise hält nun seit Monaten an, weil für die Zahlung der erbrachten Leistungen die Haushaltposten leer sind. Raymond Lenaerts (ECOLO) erinnerte mit Recht an die Worte von Luc Frank im Wahlkampf, "Mit dem Einkommen auszukommen!"
Kommentar: Der Zusammenhalt der Opposition ist dringend notwendig und steht im Dienst des Bürgers.
Zu der Anpassung des Haushalts der Kirchenfabrik Kelmis, die durch das Bistum um 25.000 € erhöht wurde hinterfragte Jean Ohn den Grund.
Nach unverständlichen Erläuterungen, wies Jean auf die geschuldeten 125.000 € der Kirche an die Gemeinde hin!
Nach unverständlichen Erläuterungen, wies Jean auf die geschuldeten 125.000 € der Kirche an die Gemeinde hin!
Kommentar: Der Mut zur Wahrheit ist die Grundlage unserer Demokratie.
Wichtige Information.
Wir möchten die Leserinnen und Leser unserer Website an dieser Stelle über die Bedingungen Informieren,
die zu einer Ermäßigung der Kataster-Steuer führen können:
1. Der Antragssteller muss seinen Wohnsitz am 01.01.23 in Kelmis haben.
2. Er muss Eigentümer der Immobilie sein.
3. Der Gesamtbetrag seiner Immobile(n) darf den indexierten Wert von 1.044,00 € nicht überschreiten.
4. Das steuerbare Einkommen, durfte im Steuerjahr 2021 für einen Alleinstehenden 23.680,87 €,
zuzüglich 4.383. 98 € für jede weitre Person im Haushalt, nicht überschritten sein.
Nähere Auskünfte unter: NBK-kelmis@nbk.kelmis.eu