NBK Kommentar
Der „NBK“ Kommentar
Kommentar zur Gemeinderatsitzung vom 19.09.22
Eine gute und eine schlechte Nachricht:
Die
Gute:
Das Schicksal der Parkvilla samt Hotel soll in die
Hände von drei Kelmiser Unternehmern gelegt werden. Dies ist zumindest ein
Silberstreif am Horizont. Konkretes gibt es leider nicht! Wir wünschen dem
Konsortium eine glückliche Hand.
Die
Schlechte:
Das „Kelmiser Rote Kreuz“ hat die
bedeutendsten Dienste der Organisation eingestellt. Neben dem Tageseinsatz des
Rettungsdienstes, wurde auch der Krankentransport
eingestellt. Allem Anschein nach setzt nur noch die Lebensmittelbank ihre
Aktivität fort. Obschon es schon seit einigen Wochen allmählich durchsickerte,
teilte der Bürgermeister dies erst nach Intervention des
NBK-Gemeinderatsmitglieds Jean Ohn der Bevölkerung
mit. Für positive Meldungen ist die CSP Facebook-Seite wesentlich aktiver. Es
ist kaum vorstellbar, dass Bürgermeister Frank nicht darüber informiert war.
Der
Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.09.22,
mit den Stimmen der Mehrheit beschlossen, der VoG KHATLEOS, die das Kelmiser
Altenheim „Leoni“ betreibt, einen rückzahlbaren Zuschuss von 200.000 € zu
gewähren.
NBK-Gemeinderatsmitglied
Jean Ohn lehnte den Zuschuss mit der
Begründung ab,
dass geltende Verträge nicht eingehalten werden.
Diese Abkommen
sehen vor,
dass die Gemeinden Bleyberg und Aubel als Mitträger der
Interkommunalen INAGO,
eventuelle
Verluste des Hauses mit abfangen müssen.
Die Interkommunale INAGO ist im
Verwaltungsrat der VoG stimmberechtigt vertreten.
Es ist auch nicht nachzuvollziehen,
dass KATHLEOS
eine Rückzahlungsfrist bis 2032 gewährt wird.
Darüber hinaus gibt es für die
Finanzhilfe keinen Haushaltsposten,
was die prekäre Finanzlage der Gemeinde
noch weiter verschlechtert.
Ein
Finanzloch bei der Gemeinde wird aufgerissen, um ein Loch bei „Leonie“ zu
stopfen!
Die
Lückenfüllung
Der Gemeinderat wurde über die Festlegung des
Grundstückpreises des ÖSHZ-Geländes am Emmaburger-Weg informiert. Jean Ohn wies auf die Versäumnisse hin,
eine Kostenbeteiligung, vor der 870.000 € teuren
Erschließung, auszuhandeln. Bauunternehmern
wird durch eine sogenannte Lückenfüllung, auf Kosten des Bürgers, ein günstiges
Bauland angeboten.
In diesem Zusammenhang konnte der Bürgermeister es
nicht unterlassen, der NBK
einen Seitenhieb auszuteilen: „Ihr von der NBK wollt die Abwässer noch in
offenen Kanälen laufen lassen“, wollte Herr Frank die NBK
lächerlich
machen.
Hätte Herr Frank während seiner 12-jährigen Amtszeit als Schöffe, 6 Jahre Opposition und 4 Jahre Bürgermeister seinen Job gemacht, hätte er Kenntnis von dem Entwässerungsplan der Wallonischen Region, um von dort Subventionen zu erhalten.
Hätte Herr Frank während seiner 12-jährigen Amtszeit als Schöffe, 6 Jahre Opposition und 4 Jahre Bürgermeister seinen Job gemacht, hätte er Kenntnis von dem Entwässerungsplan der Wallonischen Region, um von dort Subventionen zu erhalten.
Wo laufen die Abwässer noch immer in einen offenen Graben?
Für Hergenrath befanden sich folgende Straßen auf dem Prioritätsplan der Wallonischen Region:
-Die Bahnhofstraße
-Der Winkelweg (wurde von der vorigen Mehrheit geplant und die Arbeiten begonnen!)
-Die Bahnhofstraße
-Der Winkelweg (wurde von der vorigen Mehrheit geplant und die Arbeiten begonnen!)
-Der Völkersberg
-Der Emmaburger-Weg (wurde von der Wallonischen Region gestrichen, wegen Mangel an Häusern!)
Der
Hintergrund:
„Was
ist eine Lückenfüllung?“
Nach Einrichtung des Sektorenplans durch die
Wallonische Region im Jahre 1972, wurde
für das Agrargebiet (Wiesen und Felder), wo sich einzelne Häuser befinden, eine
Sonderregelung angewandt. War die Strecke zwischen zwei Häusern, die vor 1972
errichtet wurden, kürzer als 100 Meter, durfte dazwischen gebaut werden.
Voraussetzung war allerdings, dass sich entlang dieser „Lücke“ eine befahrbare
Straße, mit sämtlichen Versorgungs- und
Entsorgungsleitungen befanden. Nach Anpassung der Gesetzgebung, wurde das zweite bestehende Gebäude durch ein
neu errichtetes Haus ersetzt. Wer nun Weidenland für ca. 3 € m² in einer
entsprechenden Situation erworben hatte, konnte also enormen Profit machen.
Diese Möglichkeit ergab sich im Emmaburger-Weg in Hergenrath. Ein
Bauunternehmen kaufte einen Streifen Bauland entlang der Altenberger Straße,
mitsamt der dazugehörenden Wiese. Dieses zusätzliche Gelände hätte niemals
bebaut werden können, da der Emmaburger-Weg nicht mit der nötigen Ausstattung
versehen war.
Hier
sorgt die Kelmiser Mehrheit für Abhilfe, wohlbemerkt auf Kosten der Bürgerinnen
und Bürger!
Man lässt die Straße samt der erforderlichen Infrastruktur
sanieren, um eine Bebauung möglich zu machen. Auch der ausgehandelte Preis von
40 € m² des zu bebauenden Teils des Geländes, wiegt nicht die Steuergelder des
Bürgers auf.
Am Rande sei bemerkt:
Nach Intervention von NBK-Ratsmitglied J. Ohn,
der die Notwendigkeit dieser Investition infrage stellte,
antwortete der Bürgermeister lapidar:
„Du bist ein guter Autoschlosser, aber du musst mir nicht meinen Beruf beibringen.“
Hier hat der Jurist nicht seine Hausaufgaben gemacht,
denn eine Baugenehmigung kann bei einer Lückenfüllung erteilt werden,
muss aber nicht.
Das Agrarland wird dadurch auch nicht zu Bauland im noch immer geltenden Sektorenplan!