Gemeinderatssitzung vom 22.08.2022 Kelmis09.2022 Kelmis - NBK - Neue Bewegung für Kelmis

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NBK Kommentar
Der „NBK“ Kommentar

Kommentar zur Gemeinderatsitzung vom 19.09.22

 
Eine gute und eine schlechte Nachricht:
Gemeinderatssitzung vom 21.03.2022 Kelmis

Die Gute:
Das Schicksal der Parkvilla samt Hotel soll in die Hände von drei Kelmiser Unternehmern gelegt werden. Dies ist zumindest ein Silberstreif am Horizont. Konkretes gibt es leider nicht! Wir wünschen dem Konsortium eine glückliche Hand.



Die Schlechte:
Das „Kelmiser Rote Kreuz“ hat die bedeutendsten Dienste der Organisation eingestellt. Neben dem Tageseinsatz des Rettungsdienstes, wurde auch der Krankentransport eingestellt. Allem Anschein nach setzt nur noch die Lebensmittelbank ihre Aktivität fort. Obschon es schon seit einigen Wochen allmählich durchsickerte, teilte der Bürgermeister dies erst nach Intervention des NBK-Gemeinderatsmitglieds Jean Ohn der Bevölkerung mit. Für positive Meldungen ist die CSP Facebook-Seite wesentlich aktiver. Es ist kaum vorstellbar, dass Bürgermeister Frank nicht darüber informiert war.


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.09.22, mit den Stimmen der Mehrheit beschlossen, der VoG KHATLEOS, die das Kelmiser Altenheim „Leoni“ betreibt, einen rückzahlbaren Zuschuss von 200.000 € zu gewähren.


NBK-Gemeinderatsmitglied Jean Ohn lehnte den Zuschuss mit der Begründung ab,
dass geltende Verträge nicht eingehalten werden.
Diese Abkommen sehen vor,
dass die Gemeinden Bleyberg und Aubel als Mitträger der Interkommunalen INAGO,
eventuelle Verluste des Hauses mit abfangen müssen.
Die Interkommunale INAGO ist im Verwaltungsrat der VoG stimmberechtigt vertreten.
Es ist auch nicht nachzuvollziehen,
dass KATHLEOS eine Rückzahlungsfrist bis 2032 gewährt wird.
Darüber hinaus gibt es für die Finanzhilfe keinen Haushaltsposten,
was die prekäre Finanzlage der Gemeinde noch weiter verschlechtert.

Ein Finanzloch bei der Gemeinde wird aufgerissen, um ein Loch bei „Leonie“ zu stopfen!


Die Lückenfüllung
Der Gemeinderat wurde über die Festlegung des Grundstückpreises des ÖSHZ-Geländes am Emmaburger-Weg informiert. Jean Ohn wies auf die Versäumnisse hin, eine Kostenbeteiligung, vor der 870.000 € teuren Erschließung, auszuhandeln. Bauunternehmern wird durch eine sogenannte Lückenfüllung, auf Kosten des Bürgers, ein günstiges Bauland angeboten.
In diesem Zusammenhang konnte der Bürgermeister es nicht unterlassen, der NBK einen Seitenhieb auszuteilen: „Ihr von der NBK wollt die Abwässer noch in offenen Kanälen laufen lassen“, wollte Herr Frank die NBK lächerlich machen.
Hätte Herr Frank während seiner 12-jährigen Amtszeit als Schöffe, 6 Jahre Opposition und 4 Jahre Bürgermeister seinen Job gemacht, hätte er Kenntnis von dem Entwässerungsplan der Wallonischen Region, um von dort Subventionen zu erhalten.


Wo laufen die Abwässer noch immer in einen offenen Graben?
 
Für Hergenrath befanden sich folgende Straßen auf dem Prioritätsplan der Wallonischen Region:
-Die Bahnhofstraße
-Der Winkelweg
(wurde von der vorigen Mehrheit geplant und die Arbeiten begonnen!)
 
-Der Völkersberg
 
-Der Emmaburger-Weg (wurde von der Wallonischen Region gestrichen, wegen Mangel an Häusern!)


Der Hintergrund:
„Was ist eine Lückenfüllung?“
Nach Einrichtung des Sektorenplans durch die Wallonische Region im Jahre 1972, wurde für das Agrargebiet (Wiesen und Felder), wo sich einzelne Häuser befinden, eine Sonderregelung angewandt. War die Strecke zwischen zwei Häusern, die vor 1972 errichtet wurden, kürzer als 100 Meter, durfte dazwischen gebaut werden. Voraussetzung war allerdings, dass sich entlang dieser „Lücke“ eine befahrbare Straße, mit sämtlichen Versorgungs- und Entsorgungsleitungen befanden. Nach Anpassung der Gesetzgebung, wurde das zweite bestehende Gebäude durch ein neu errichtetes Haus ersetzt. Wer nun Weidenland für ca. 3 € m² in einer entsprechenden Situation erworben hatte, konnte also enormen Profit machen. Diese Möglichkeit ergab sich im Emmaburger-Weg in Hergenrath. Ein Bauunternehmen kaufte einen Streifen Bauland entlang der Altenberger Straße, mitsamt der dazugehörenden Wiese. Dieses zusätzliche Gelände hätte niemals bebaut werden können, da der Emmaburger-Weg nicht mit der nötigen Ausstattung versehen war.  
Hier sorgt die Kelmiser Mehrheit für Abhilfe, wohlbemerkt auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger!
Man lässt die Straße samt der erforderlichen Infrastruktur sanieren, um eine Bebauung möglich zu machen. Auch der ausgehandelte Preis von 40 € m² des zu bebauenden Teils des Geländes, wiegt nicht die Steuergelder des Bürgers auf.


Am Rande sei bemerkt:
 
Nach Intervention von NBK-Ratsmitglied J. Ohn,
der die Notwendigkeit dieser Investition infrage stellte,
antwortete der Bürgermeister lapidar:
„Du bist ein guter Autoschlosser, aber du musst mir nicht meinen Beruf beibringen.“
 
Hier hat der Jurist nicht seine Hausaufgaben gemacht,
denn eine Baugenehmigung kann bei einer Lückenfüllung erteilt werden,
muss aber nicht.
 
Das Agrarland wird dadurch auch nicht zu Bauland im noch immer geltenden Sektorenplan!
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